Rechtfertigende Indikation
Der gesundheitliche Nutzen muss größer sein als das Strahlenrisiko
erfolgt durch Zahnärztin
vor der Abfertigung der Aufnahme
Hinwes: Mögliche rechtfertigende Indikationen sind z.B. Karies-diagnostik, Verdacht auf apikale Aufhellung, Verdacht auf Fraktur, Messaufnahme und Kontrollaufnahme währen einer Wurzelkanalbehandlung, genaue Lage von verlagerten Weisheitszähnen
Fragen vor dem Röntgen
Bilder bei Vorbehandler vorhanden?
bestehende Schwangerschaft?
herausnehmbarer Zahnersatz (z.B. Modellgussprothese) vorhanden?
intraoraler Schmuck aus Metall vorhanden
Hinweis: Die Fragen, die während der Anamnese vor ser Anfertigung der Rötngenaufnahme gestellt werden, sollen mehrfache Aufnahme derselben Region verhindern und dienen dem Schutz des Patienten
Kopfhaltung (intraorale Röntgenbilder)
Kauebene des OK oder UK horizontal parallel zum Fußboden
Grobeinstellung Halbwinkeltechnik
Oberkiefer
+55 OK-Frontzähne
+45 OK-Prämolaren
+35 OK-Molaren
Unterkiefer
-20 UK-Frontzähne
-10 UK-Prämolar
-5 UK-Molaren
Hygienemaßnahmen für intraorales Röntgen
Handschuhe tragen
Fingerling/Handschuhe für Patient (bei Halbwinkeltechnik)
speicheldichte Hülle für Sensor oder Speicherfolie anlegen
Voreinstellungen am PC oder Tubus vor Kontakt mit dem Patienten
Wischdesinfektion (Film, Tubus, Auslöser)
Desinfektion des Filmhalters
Aufzeichnungen nach Röntgenaufnahme
Name/Geburtsdatum des Patienten
Zeitpunkt früherer Röntgenaufnahmen
evtl.bestehende Schwangerschaft
Datum der Aufnahme
Art der Aufnahme
untersuchte Körperregion
rechtfertigende Indikation
Röntgenbefund
Angaben zur Ermittlung der Strahlenexposition des Patienten
Aufbewahrungszeit bei Patienten > 18 Jahre
Röntgenbilder und Aufzeichnungen 10 Jahre nach der letzten Untersuchung
Aufbewahrungszeit bei Patienten < 18 Jahre
Röntgenbilder und Aufzeichnungen bis zum 28.Lebensjahr
Hinweis: Die Aufbewahrungsfristen der Röntgenbilder und der Aufzeichningen von Röntgenuntersuchungen sind im Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) §85 (2) beschrieben
Eintragung Röntgenpass
Datum
Art der Röntgenaufnahme
geröntgte Körperregion
Name der Ärztin
Hinweis: Es besteht keine Verpflichtung zum Bereithalten, Anbieten bzw. zum Führen eines Röntgenpasses