Heute versteht man unter Staat im weiteren Sinne ein politisches Gemeinwesen, einen politischen Verband bzw. die soziale Verbindung einer Gruppe zu einer umfassenden, Leistungsgemeinschaft, die durch Institutionen (Einrichtungen) gesichert ist.
Was versteht man unter Staat?
der Sinn / die Sinne - смысл, значение
das Gemeinwesen - сообщество
der Verband / die Verbände - ассоциация, союз
beziehungsweise - скорее всего, точнее
die Verbindung / die Verbindungen - связь, шруппы
etw. Akk. umfassen / umfasste / umfasst- охватывать
Leistungsgemeinschaft - общество, которое что то производит
die Gemeinschaft / die Gemeinschaften - сообщество, общество
sichern / sicherte / gesichert - обеспечивать
Der Staatbegriff
Wenn wir von einem Staat sprechen, so meinen wir damit zunächst einmal ein abgegrenztes Gebiet, das von einer bestimmten Volksgemeinschaft bewohnt wird. Diese Gemeinschaft steht unter einer gemeinsamen, von anderen Gemeinschaften unabhängigen Herrschaft.
Wie die Geschichte gezeigt hat, können sich Staatsgebiete verändern, z.B. durch die militärische Besetzung eines fremden Staatgebietes durch eine andere Macht.
Das Staatsvolk wird von der Gemeinschaft der Menschen gebildet, die dieselbe Staatsangehörigkeit besitzen, und ist nicht immer gleichzusetzen mit einer Nation , d.h. mit einer Gemeinschaft von Menschen, die sich durch gemeinsame Sprache, Geschichte, AbstFammung und gemeinsame Kulturgüter verbunden fühlen.
Die Staatsgewalt schließlich wird auch als Gebietshoheit bezeichnet, weil sie nur im eigenen Staatsgebiet ausgeübt werden darf. Dabei ist der Staat nach außen hin souverän, d.h. dass fremde Staaten keine Hoheitsmacht auf einem anderen Staatsgebiet ausüben dürfen und sich nicht in die inneren und äußeren Angelegenheiten des anderen Staates einmischen dürfen.
der Begriff / die Begriffe - понятие, представление
meinen / meinte / gemeint Akk - думать, считать
zunächst - прежде всего, сначала
abgegrenzt - разграниченный, ограниченный, отделенный
das Gebiet / des Gebietes / die Gebiete - территория, область
die Volksgemeinschaft / die Volksgemeinschaft / die -en - народная общность, национальная общность
bewohnen / bewohnt / bewohnte / hat bewohnt Akk - населять, жить
gemeinsam - вместе, сообща
unabhändigen - независимый
die Herrschaft - власть, господство (die Herrschaft ausüben / übte aus, ausgeübt)
sich Akk verändern - изменяться, меняться
militärisch - военный
die Besetzung / en - захват, оккупация
die Macht - / die Mächte - власть
das Volk / die Völker - народ, нация
bilden Akk / bildete / gebildet - образовать
derselbe / dieselbe / dasselbe - этот же, эта же
das Staatsangehörigkeit - гражданство
besitzen - besaß - besessen Akk - иметь, владеть
gleichzusetzen jmdn Akk / mit Dat - уподобить
die Gemeinschaft - en - общество, единство
die Abstammung - en - род, происхождение
das Kulturgut - культурное достояние
verbunden - взаимосвязанный
"Der Staat ist ein Geschöpf des Menschen. Darum ist der Staat um des Menschen willen da - und nicht der Mensch um des Staates willen. Menschen ohne Staaten sind denkbar - Staaten ohne Menschen sind undenkbar. Der Mensch ist ein Ziel: kein Mittel. Der Staat ist ein Mittel: kein Ziel. Der Wert des Staates ist genauso groß wie sein Dienst am Menschen..."
Viele Aufgaben übersteigen die Kraft einzelner Bürger oder einzelner gesellschaftlicher Gruppen. Hier ist die Gemeinschaft gefordert. Soll das politische Gemeinwesen, der Staat, die Aufgaben lösen, so muss er über die nötige Macht verfügen können.
Der Staat schützt die innere Sicherheit und Ordnung
Die Mitglieder des staatlichen Gemeinwesens haben ein Bedürfnis nach Sicherheit und Ordnung im Inneren ihrer Gemeinschaft. Ein solch geordnetes, friedliches Zusammenleben der Menschen stellt sich jedoch nicht unbedingt von selbst ein. Die von der Gemeinschaft getroffenen Vereinbarungen werden nicht immer von allen Mitgliedern respektiert. Der Staat muss über bewaffnete Organisationen wie die Polizei verfügen, und die Einhaltung der Regelungen notfalls mit Gewalt zu sichern und den Schutz der Schwächeren zu gewährleisten. Gewaltanwendung ist dabei ein Vorrecht des Staates, der einzige Bürger darf nicht selbständig Zwang und Gewalt ausüben, es sei denn, er befindet sich in einer Notwehrsituation.
Der Staat garantiert äußere Sicherheit
Aus wirtschaftlichen, politischen, religiösen oder ideologischen Gründen können Staaten von anderen Staaten angegriffen werden. Der angegriffene Staat wird versuchen, die Freiheit seine Mitglieder zu bewahren und sich zur Wehr setzen.
Der Staat entwickelt und schützt das Recht
Die Gesellschaft wandelt sich ständig. Die allgemeinverbindlichen Regelungen für das Zusammenleben innerhalb dieser Gemeinschaft müssen der Entwicklung angepasst werden. Dies ist Aufgabe des Staates. Er passt die Rechtsgrundlagen, z.B. die Gesetze, an sie geänderten Verhältnisse an und entwickelt sie weiter. Die Anwendung und die Auslegung dieser Rechtsgrundlagen werden entsprechend angeglichen
Der Staat kümmert sich um das Gemeinwohl
Nicht alle Bürger oder Bevölkerungsgruppen im Staat verfügen über die gleichen Chancen im Lebensalltag. Menschenwürdige Lebensverhältnisse sind jedoch für alle Mitglieder einer staatlichen Gemeinschaft erstrebenswert. Wo es der einzelne allein nicht schafft, muss das Gemeinwesen mit seinen entsprechenden Institutionen und Organen das wirtschaftlich und sozial notwendige Minimum sichern.
der Staat sorgt für eine funktionierende Verwaltung
Die Gemeinschaft muss verschiedenste Aufgaben für ihre Mitglieder ausführen. Einrichtungen und Strukturen müssen gebildet und organisiert werden, die diese Aufgabe erledigen können. Mit Hilfe der Verwaltung müssen Gesetze vollzogen und ihre Einhaltung ebenso, wie die anderen Vorschriften kontrolliert werden. Auch muss die Bevölkerung mit Schulen, Theatern, Krankenhäusern, Klärwerken u.a. versorgt werden, es muss über die Ein-und Ausgaben öffentliche Gelder entschieden werden uns es muss die politische Führung beraten werden.
der Staat schützt die natürliche Lebensgrundlagen
Es zeigt sich immer wieder, dass manche Menschen oder ganze Bevölkerungsgruppen aus Eingennutz, Profitgier, Bequemlichkeit oder Umwissenheit unsere natürlichen Lebensgrundlagen vernichten. Nur die Gemeinschaft hat Macht und Mittel, wirkungsvoll für den Schutz von Natur und Umwelt einzutreten.
Das Staatsoberhaupt ist ein durch Geburt eingesetzter Adeliger (z.B. ein König, ein Kaiser oder ein Fürst) - Monarchie (Erbmonarchie)
Beispiele - Liechtenstein, Schweden, Belgien, Dänemark, Großbritannien
Wird das adelige Staatsoberhaupt gewählt, nennt man dies - Wahlmonarchie
Beispele - Malasia, Kambodscha, Vereinigte Arabische Emirate
Der Monarch regiert allein, ohne Parlament oder andere Mitwirkung - Absolute Monarchie
Beispiele - Brunei, Saudi-Arabien, Swasiland
Ein vom Volk gewähltes Parlament übernimmt die Staatsgeschäfte, der Monarch ist nur Repräsentant - Parlamentarische Monarchie
Beispiele - Belgien, Dänemark, Luxemburg, Japan, Kanada
Das Staatsoberhaupt ist ein gewählter Bürger - Republik
Deutschland, Österreich, Irland, China
Das Staatsoberhaupt ist meist ein selbsternannter Bürger, der meist auf Lebenszeit an der Macht bleibt. - Diktatur
Beispiele - Nord-Korea, Kuwait, Burma
Gewaltenteilung
Genauer müsste es "Teilung der Staatsgewalt" heißen. Was "Gewalt" ist, weiß jeder: Wenn jemand zum Beispiel einem anderen Schaden zufügt, tut er das oft mit Gewalt. "Staatsgewalt" nennt man die Möglichkeiten, die ein Staat hat, um dafür zu sorgen, dass die Gesetze auch eingehalten werden. Wenn jemand Gesetze bricht, kann der Staat dafür sorgen, dass derjenige bestraft wird. Der Staat hat die Macht, die Strafe durchzusetzen. Aber der Staat darf keineswegs machen, was er will. Er muss sich selbst auch an die Gesetze halten. Damit der Staat seine Macht nicht unkontrolliert einsetzen kann, gibt es die sogenannte Gewaltenteilung. Diese Teilung ist ein Grundprinzip unserer demokratischen Ordnung. Damit soll verhindert werden, dass diejenigen, die die politische Macht haben, ihre Macht missbrauchen. So sollen die Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger gesichert werden. Die Staatsgewalt wird bei uns in drei verschiedene Bereiche aufgeteilt.
Die Exekutive Dies ist die ausführende Gewalt. Sie muss die Beschlüsse der Legislative ausführen. Die Exekutive kennt jeder, zum Beispiel in Gestalt eines Polizisten oder der Stadtverwaltung. Sie kümmern sich darum, dass alles seine Ordnung hat und richtig abläuft. Auf der Ebene des Bundes ist die Regierung die ausführende Gewalt, also der Bundeskanzler und die Minister und Ministerinnen; auf der Ebene der Bundesländer sind das zum Beispiel die Ministerpräsidenten und die Minister eines Bundeslandes. In den Städten und Gemeinden ist das zum Beispiel die Bürgermeisterin. Die Exekutive hat also dafür zu sorgen, dass die Gesetze nicht nur auf dem Papier stehen, sondern auch im täglichen Leben umgesetzt werden.
Die Legislative Dies ist die gesetzgebende Gewalt. Bevor ein Gesetz entsteht, müssen bestimmte Spielregeln eingehalten werden. Die Regierung, der Bundesrat oder mehrere Mitglieder des Deutschen Bundestages starten eine sogenannte "Gesetzesinitiative", tun also den ersten Schritt, damit ein Gesetz entsteht. Im demokratischen Staat entscheidet dann die so genannte "gesetzgebende Versammlung", also das Parlament darüber, ob dieser Vorschlag angenommen und zum Gesetz werden soll. In Deutschland ist es der Bundestag in Verbindung mit dem Bundesrat, der darüber entscheidet. Doch bevor das Gesetz gültig wird, muss es der Bundespräsident erst noch unterschreiben.
Die Judikative Dies ist die rechtsprechende Gewalt. Wenn sich jemand nicht an die Gesetze gehalten hat und vor Gericht muss, dann ist er bei der Judikative gelandet. Da sorgen die Staatsanwälte und Staatsanwältinnen, die Richterinnen und Richter dafür, dass Fälle von Gesetzesbrüchen nach bestimmten Regeln verhandelt werden. Und diejenigen, die für schuldig befunden werden, werden bestraft. Die Richter sind unabhängig. Sie müssen aber die Gesetze beachten. Weder die Regierung noch irgendeine andere Einrichtung oder Person kann sie dazu zwingen, ein Urteil zu fällen, das sie nicht richtig finden.