Strahlenschutzbereiche/effektive Dosis
Kontrollbereich (>6mSv/Jehr)
Überwachungsbereich (>1mSv/Jahr)
Betriebsgelände (<1 mSv/Jahr)
Hinweis: Die Strahlenschutzbereiche um das zahnärtzliche Röntgengerät gelten nur während des Auslösens der Aufnahme
Kontrollbereich
Umkreis von 1,5m um das Rüntgengerät
Bereich, in dem die effektive Dosis mehr als 6 mSv pro Jahr beträgt
Personen im Kontrollbereich
Patient
helfende Person, z.B. Begleitperson bei Patienten mit Behinderung
Auszubildende, wenn dies zum Zwecke der Ausbildung erforderlich ist
Helfende Person im Kontrollbereich
muss über Strahlenschutz aufgeklärt werden
muss Bleischürze tragen
sollte nicht schwanger sein
schwangere Person nut, wenn zwingende Gründe dies erfordern
Hinweis: Bei einer schwangeren Person sind die Zutrittserlaubnis zum Kontrollbereich und die Aufzeichnungen der Unterweisung über mögliche Gefahren und ihre Vermeidung fünf Jahre aufzubewahren
Strahlenschutzmaßnahmen für den Patienten
Bleischürze oder Schutzschild (Bleigleichwert: mind. 0,4mm)
Einblendung des Nutzstrahlenfeldes
Verwendung hochempflindlicher Filme
Äquivalentdosis
Maß für die biologische Wirkung der Strahlung
entspricht der Energiedosis x Bewertungsfaktor 1
Einheit : Millisievert (mSv)
Hinwes: Der Bewertungsfaktor drückt die Wirkung der Strahlenart auf den lebenden Organismus aus.
Effektive Dosis
berücksichtigt sie Strahlenempfindlichkeit der verschiedenen Gewebe
wird für die Definition der Strahlenschutzbereiche verwendet
Hinweis: Der Gewebe-Wichtungsfaktor drückt die Strahlenempfindlichkeit der verschiedenen Gewebe oder Organe aus.
Strahlensensible Körperzellen
Keimzellen
embryonale Zellen
Drüsenzellen (z.B. Schilddrüse)
Knochenmarkszellen
Augenlinse
Hinweis: Zellen, die sich schnell teilen oser viel Wasser enthalten, sind besonders strahlensensibel
Berechtigung der ZFA zum Röntgen
Röntgenschein
jahrliche Unterweisung in der zahnärztlichen Praxis, deren Dokumentation 5 Jahre
Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz alle 5 Jahre
Hinweis: Die rechtfertigende Indikation und die Anweisung zum Röntgen erfolgen durch Zahnärztin oder Zahnarzt