Ziel der Konstanzprüfungen
Qualitätssicherung
Schutz des Patienten (vor unnötiger Strahlenbelastung)
Konstanzprüfungen
der Filmverarbeitung (wöchentlich)
der Röntgenröhre (monatlich)
der Dunkenlkammer (jährlich)
Testbild für die tägliche bzw. monatliche Konstanzprüfung des Befundmonitors
Konstanzprüfung digitales Röntgen
täglich: Überprüfung des Befundmonitors mit einem genormten Testbild (Überprüfung der optischen Dichte bzw. Grauwertwiedergabe)
monatlich: Überprüfung des Befundmonitors mit einem genormten Testbild (Überprüfung der optischen Dichte, Auflösung, Kontakt, Verzerrungen)
Referenzaufnahme
Prüfkörperaufnahme der Abnahmeprüfung
erstellt vom Hersteller oder Lieferanten
Hinweis: Die Aufzeichnungen über die Abnahmeprüfung sind nach der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) §117 (2) für die Dauer des Betriebs der Röntgenanlage, mindestens jedoch drei Jahre nach dem Abschluss der nächsten vollständigen Abnahmeprüfung aufzubewahren
Dokumentation der Konstanzprüfungen
Datum
Temperatur des Entwicklers
Dichte der Graustufen (Abweichung max. eine Graustufe)
Hinweis: Aufbewahrung der Aufzeichnungen und Bilder zehn Jahre